Erbmodell kann in eine Steuerfalle führen
Die kontrollierte Übergabe des Erbes an die nächste Generation ist ein Thema, das nicht nur wohlhabende Menschen bewegt.
Ein mögliches Instrument der Nachlassplanung ist eine Lebensversicherung mit sogenannter Termfix-Gestaltung. Darunter versteht man eine Versicherung, die einen festen Auszahlungstermin hat.
Das bedeutet, dass bei Termfix-Versicherungen die Fälligkeit der Versicherungsleistung nicht im Todesfall eintritt, sondern zu einem bestimmten vordefinierten Zeitpunkt in der Zukunft. „So attraktiv dieses Modell auch für die kontrollierte Vermögensübertragung sein mag – Termfix-Versicherungen bergen für die Erben mitunter einige böse Überraschungen bei der Berechnung der Erbschaftssteuer“, erläutert Professor Dr. Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland e.V. (FPSB Deutschland). Anlass dafür liefert ein aktuelles Gerichtsurteil aus Köln. Um bei der Nachlassplanung keine Fehler zu machen und alle Möglichkeiten der Vermögensübertragung optimal zu nutzen, sollten sich Erblasser an Finanz- und/oder Nachfolgeplaner wenden.